Anspruch auf Planungsunterlagen?

Leserfrage:

Wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft, die kurz vor der Fertigstellung ist. Unser Bauträger hat angekündigt, dass es bei der Übergabe eine Einweisung und Übergabe aller Datenblätter für technische Anlagen geben wird. Nun sollen aber keine Planungsunterlagen zum Gebäude übergeben werden. Doch das wäre mit Blick auf spätere Umbauten oder bei einem Verkauf wichtig. Wie ist die Rechtslage?

Expertise:

Was Sie beschreiben, ist bislang üblich. Alle zum Bauen notwendigen Planungsunterlagen wie Bauantrag, Statik, Ausführungsplanung (Maßstab 1:50), Anschlüsse für Ver- und Entsorgung und so weiter werden in der Regel nicht an die Erwerber übergeben. Bauträger lassen sich halt nicht gern in die Karten sehen, schließlich geht es auch um Haftungsfragen bei möglichen Planungsfehlern. Schon seit dem 1. Januar 2018 hat sich dies durch eine Neufassung des BGB geändert. Seit dem ist es unter anderem für Bauträger Pflicht alle Unterlagen zu übergeben die benötigt werden „um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden ist“. Anhand dieser Papiere können Fachleute später die Konstruktion und Ausführung erkennen, um die Machbarkeit und den Aufwand von Umbauten einzuschätzen. Gleichwohl ist es immer unerlässlich, sorgfältig zu prüfen, ob die gebaute Realität mit der Planung übereinstimmt.

Holger Roik
Freier Architekt und unabhäniger Berater

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