Zugang zun Dach

Leserfrage:

Unser Haus ist fertig und soll übergeben werden. Nun ist mir aufgefallen, dass es keinen Zugangsmöglichkeit zum Dach gibt. Der Bauträger meint, einen Dachausstieg würde er nicht schulden. Auf das Dach kann man ja mit einer Leiter, die wir uns ja kaufen können, über den Balkon im 2. Stock. Mir kommt das sonderbar vor. Können Sie mir einen rat geben oder sagen ob das stimmt?

Expertise:

Es kommt häufig vor, dass bei Neubauten kein gesicherter Zugang zum Dach geliefert wird. Dabei gibt es für einen gefahrenfreien Gebrauch nach Fertigstellung eines Gebäudes verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, die schon bei der Planung zu beachten sind. Das gilt auch für eine sicheren Zugang zum Dach. Zudem sind auf diesem Bauteil div. technischen Einrichtungen, die gewartet und repariert werden müssen. Aber es kommt bei Abnahmen oft vor, dass Bauträger mit ihren Erwerbern über einer Leiter auf einem Balkon, in allzu luftiger Höhe und weit über den Balkongeländern, tollkühn aufs Dach kraxeln. Ein Fehltritt oder eine Unaufmerksamkeit und die Sturzhöhe beträgt, vorbei an den Geländern, 5 – 10 m. Auf Dachflächen sind für spätere Wartungsarbeiten z.B. auch Sicherungshaken in ausreichender Zahl Vorschrift. Aber auch diese sind oft nicht zu finden. Das ist fahrlässig. Die Verantwortlichkeit ist immer erst im Schadensfall von Interesse. Bis dahin kümmert sich nur selten jemand darum. Oft auch nicht die verantwortlichen Bauleiter der Firmen, die ihre Leute trotzdem auf das Dach schicken. Auch wenn die Sicherungen nicht genutzt werden, ist es wichtig das die Möglichkeit geboten war. Stellen Sie sich auch vor, für die Reinigung einer Dachrinne müsste wegen fehlender Alternativen ein Gerüst als Absturzsicherung aufgebaut werden. Das ist unverhältnismäßig. Aber noch unverhältnismäßiger ist es Unfälle in kauf zu nehmen. Ggf. lassen Sie sich, bis zur Klärung durch Juristen, einen Dachausstieg auf eigene Kosten montieren.

Holger Roik Freier Architekt Dipl.-Ing.

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