Können wir die Stangen weglassen?

Leserfrage:

Wir wohnen in einem Altbau aus der Gründerzeit. Der gesamte Straßenzug steht unter Denkmalschutz. Nun sollen bei uns die Fenster erneuert und Stangen als sogenannte Absturzsicherungen montiert werden. An den anderen Häusern in unserer Straße, bei denen vor Kurzem neue Fenster montiert wurden, gibt es aber so etwas nicht. Auch den Denkmalschutz stören diese Stangen. Alle Bewohner und Eigentümer im Haus wollen das ebenfalls nicht. Müssen wir uns jetzt eine andere Firma suchen?

Expertise:

Nach den heutigen Standards müssen Geländer und Umwehrungen an Balkonen und Treppen meist höher sein als die bauzeitlichen in einem Altbau. Ein Bestandsschutz greift nicht, wenn er eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Spätestens, wenn Bauteile wie zum Beispiel Fenster oder Balkongeländer erneuert werden, müssen diese dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen. Wichtig wird die Einhaltung von Vorschriften immer dann, wenn nach einem Unfall die Klärung der Haftung ansteht. Es muss also, in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, eine Lösung gefunden werden, die das Erscheinungsbild des Hauses so wenig wie möglich beeinflusst und die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Eine effektive Lösung sind dabei Geländerstangen, die von außen vor den Fenstern fachgerecht angebracht werden – ab bestimmten Höhen können das mehrere übereinander sein.

Holger Roik
Freier Architekt Dipl.-Ing. und Berater

[ zurück ]

225_bild-2

[ Link HA ]