Individueller Grundriss

Die Frage:
Wir haben eine Neubauwohnung erworben, bei der uns vor Fertigstellung die freie Gestaltung des Grundrisses zugesagt wurde. Das ist uns wichtig, weil wir eine Wohnung möchten, die von dem vorgesehenen Standardgrundriss abweicht und individueller ist. Zudem möchten wir im Fall einer Vermietung, zum Beispiel wegen beruflicher Veränderung, eine angemessene Miete erzielen. Nun sind wir mit den Vorschlägen des Bauträgers und seines Planers nicht zufrieden. Was sollen wir machen?

Der Experte:
Ziehen Sie einen Architekten hinzu, von dem Sie Vorschläge erwarten können, die Ihren Vorstellungen entsprechen. In der Regel ist der Bauträger damit einverstanden, da es ihm Aufwand erspart, der nicht zusätzlich vergütet wird. Aus Erfahrung kann ich bestätigen, dass eine gute und individuellere Grundrissgestaltung den Wohlfühlfaktor erhöht und sich bei einer Vermietung wirtschaftlich rentiert. Die Planung erscheint zunächst schwieriger, weil bauliche Vorgaben und vieles andere bereits festgelegt sind. Das schränkt eine individuelle Lösung aber nicht ein. Im Gegenteil. Bei genauer Betrachtung und Fantasie bieten gerade enge Rahmenbedingungen Potenzial für kreative Lösungen. Auf Wunsch können Sie sich außerdem bis zur Abnahme fachlich begleiten und Ihre Interessen vertreten lassen. Dies kann sich bei Verhandlungen mit dem Bauträger, bei der Qualitätsüberwachung und nicht zuletzt bei der Rechnungsprüfung für Sonderleistungen auszahlen.

Holger Roik
Freier Architekt und unabhäniger Bauberater
www.roik-architekt.de

Hamburger Abendblatt 06./07.02.2016

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